Prüfungsinhalte

Zulassung zur mündlichen Prüfung

Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in keiner schriftlichen Arbeit ein ungenügend ("6") und in mindestens drei schriftlichen Arbeiten eine ausreichende Leistung ("4") erbracht hat. 

Die mündliche Prüfung besteht aus einem fünfminütigem Vortrag sowie einem ca. 20-minütigem Fachgespräch. Das Vortragsthema wird aus zwei vorgebenenen Vorschlägen ausgewählt. Das Fachgespräch erstreckt sich über das gesamte nationale Steuerrecht als auch wirtschaftsrechtliche Inhalte. Zudem können berufsrechtliche Besonderheiten und Kanzleiprozesse abgefragt werden. 

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